DIE RETTUNGSGASSE PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Oliver Riegler   
Freitag, den 30. Dezember 2011 um 14:49 Uhr
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Ab 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse Pflicht! Der Strafrahmen liegt bei 2.180 Euro, wenn ein Einsatzfahrzeug behindert wird!

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Nähere Infos unter:
www.rettungsgasse.com
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Dezember 2011 um 14:50 Uhr
 
Mittwoch, 22. Februar 2012

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